Momentan steht noch kein Baustart fest. Für eine Windenergieanlage hat UKA einen Antrag zur bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmigung eingereicht. Anträge für weitere Anlagen werden seitens der Bürgerenergie Villmar GmbH & Co. KG folgen.
Kommunen können mit Flächennutzungsplänen Gebiete für Windenergienutzung bestimmen. Durch das Ausweisen von Windvorranggebieten können geeignete Flächen bestimmt und weniger geeignete ausgeschlossen werden.
Die Planungsverbände der Regionen geben vor, wofür Flächen idealerweise genutzt werden sollen. So werden beispielsweise Neubaugebiete festgelegt. Für Windenergieanlagen werden auch Vorranggebiete ausgewiesen - sie heißen Windvorranggebiete.
Generell gelten für den Bau von Windenergieanlagen neben dem Bundes-Immissionsschutzgesetz die Vorschriften des Baurechts. Bei Einhaltung dieser Regeln können sie außerhalb geschlossener Ortschaften errichtet werden.
Die Fläche ist als Vorranggebiet Nr. 1127 im zweiten Entwurf des Regionalplan Mittelhessen enthalten. Die Gemeinde Villmar hat einen Flächennutzungsplan von 2005 und der Flächennutzungsplan von der Gemeinde Selters ist von 2002. Beide sind veraltet und nicht aktuell. Laut § 1 Abs. 4 BauGB ist die Gemeinde verpflichtet, sobald der Regionalplan rechtskräftig ist, den Flächennutzungsplan anzupassen. Weiterhin wird laut Gesetz empfohlen einen Flächennutzungsplan alle acht bis zwölf Jahre anzupassen, da sich technische und bauleitplanerische Gegebenheiten ändern.
Die Gemeinden Villmar und Selters sowie deren Bürgervertreter werden von UKA kontinuierlich über die Planungen auf dem Laufenden gehalten.
Bürger profitieren von den Planungen, in dem sie im Zuge von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (z.B. Gärtnereien) und bei Bautätigkeiten bevorzugt beauftragt werden. Ebenso sind Wartungsdienste (z. B. Winterdienste) denkbar.
Die Unternehmensgruppe UKA fördert an seinen Windparkstandorten zahlreiche lokale gesellschaftliche Initiativen und Organisationen sowie kommunale Projekte. Mit seinem gesellschaftlichen Engagement will UKA an seinen Windparkstandorten als Gemeindemitglied ein lebendiges Umfeld für die Gemeinden schaffen und damit deren Attraktivität erhöhen.
UKA übernimmt die nachhaltige und dauernde Förderung von:
Durch Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen stellt UKA sicher, dass die Funktion des Naturhaushaltes und des Landschaftsschutzbildes erhalten bleiben. Der Wert des Ökosystems in der Umgebung von Windenergieanlagen wird zum Beispiel durch Aufforsten oder Entsiegeln von bebauten Flächen gesteigert.
UKA projektiert auf eigene Initiative oder in Zusammenarbeit mit Bürgerenergiegesellschaften. Im Rahmen der eigenen Projektarbeit hat das mittelständische Unternehmen keine Auftraggeber, sondern sucht selbst nach wirtschaftlichen und umweltverträglichen Standorten.